Pflege- und Betreuungskonzept

Pflege- und Betreuungskonzept

Im Mittelpunkt des Konzepts steht die größtmögliche Normalität des Lebensalltags, die von der Selbstbestimmung der Mieterinnen und
Mieter und / oder gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer / Angehörigen geprägt ist.

Als Ort des Wohnens orientiert sich die ambulant betreute Wohngemeinschaft an Merkmalen und Aktivitäten in einem Privathaushalt.

Ein vertrauter häuslicher Rahmen zeichnet sich nicht nur durch die Ausstattung bzw. die Einrichtungs gegenstände, sondern insbesondere
durch die Alltagsgestaltung aus. Unter Alltag versteht man gewohnte, routinemäßige Abläufe im Tages- und Wochenzyklus, die von Arbeit,
Freizeit und Schlaf geprägt sind. Alltag „zuhause“ wird im Regelfall von diesen Bereichen strukturiert. Typische Aktivitäten in einem Haushalt
sind täglich anfallende Arbeiten, wie Einkaufen, Kochen, Putzen, Blumen gießen etc., aber auch Zeit mit Spaziergängen, Musik hören, Zeitung
lesen oder sich unterhalten zu verbringen.

Betreuung

Da es sich bei den Mieterinnen und Mietern einer ambulant betreuten Wohngemeinschaft um hilfs- und pfl egebedürftige Menschen handelt,
werden sie in der Gestaltung und aktiven Beteiligung (auch das „dabei sein“ stellt eine Form der Aktivität dar) des Alltags im Rahmen ihrer
jeweiligen Möglichkeiten und Bedürfnisse unterstützt, die Kompetenzen und Ressourcen der Einzelnen genutzt und gefördert.
Die Alltagsgestaltung einer ambulat betreuten Wohngemeinschaft orientiert sich an den der Lebensgeschichte angepassten Interessen und
Gewohnheiten des Einzelnen (Aufstehen, Zubettgehen, Frühstücken etc.) und integriert diese in den notwendigen gemeinschaftlichen Rahmen.

Es gilt demnach eine Balance zwischen individuellen und gemeinschaftsorientierten Bedürfnissen und Gewohnheiten herzustellen. Insbesondere
bei demenzkranken Menschen muss die Alltagsstruktur an vertrauten und gewohnten Aktivitäten der einzelnen Mieterinnen und Mieter
anknüpfen, um einen Orientierungs- und Sicherheitsrahmen zu bieten.

Auch wenn im Laufe von Erkrankungen die Pflegebedürftigkeit zunimmt, sollte die notwendige Pflegetätigkeit nicht im Vordergrund stehen.

Das Recht auf Selbstbestimmung ist oberstes Prinzip und darf sich nicht zugunsten von Interessen der Dienstleistungsanbieter verschieben.

Das Alltagskonzept wird sich daher immer wieder verändern und an den tatsächlichen Gegebenheiten anpassen müssen.

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