Wohnraumnutzung / Hausrecht
Wohnraumnutzung / Hausrecht
Das Hausrecht liegt bei den Mieterinnen und Mietern bzw. deren gesetzlichen Betreuern.
Sie bestimmen, wer den Wohnraum betreten darf.
Eine Ausnahme gilt für Vertreter der Heimaufsicht.
Das Hausrecht liegt bei den Mieterinnen und Mietern bzw. deren gesetzlichen Betreuern.
Sie bestimmen, wer den Wohnraum betreten darf.
Eine Ausnahme gilt für Vertreter der Heimaufsicht.