Dazu gehören vielfältige Aufgaben wie zum Beispiel Gremiumssprecher/-in, Kassenwart/-in, Schriftführer/-in , Öffentlichkeitsarbeiter/-in etc.
Die Mitarbeit im Gremium, sowie die Teilnahme an den regelmäßigen Sitzungen ca. alle 4 – 6 Wochen ist eine Voraussetzung für die Aufnahme eines/r neuen Bewohner/-in .
Durch das Konzept der Wohngemeinschaft, darf man den letzten Lebensabschnitt seines Angehörigen indivduell und lebensnah begleiten. Man hat ein 100 prozentiges Mitspracherecht bei allen Entscheidungen im Gremium und vertritt somit die Bedürfnisse des Angehörigen.