Wohngruppenzuschlag

Wohngruppenzuschlag

Nach § 38a SGB XI haben Pflegebedürftige, die mindestens zu dritt gemeinsam in einer Wohnung mit Küche, Sanitärbereich, Gemeinschaftsraum und separatem abschließbaren Zugang leben und häuslich pflegerisch versorgt werden, einen Anspruch auf einen pauschalen Wohngruppenzuschlag in Höhe von derzeit 214,- €. Dieser kann bei der jeweiligen Pflegekasse beantragt werden.

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