Angehörige
Angehörige
Die Angehörigen sind Initiator der Wohngruppe. Sie treffen gemeinsam alle Entscheidungen.
Grundsätzlich bedingt die Versorgungsform der ambulant betreuten Wohngemeinschaften insbesondere für Menschen mit Demenzerkrankung,
dass die gesetzlichen Betreuerinnen und Betreuer / Angehörigen aktiv Verantwortung übernehmen und sich einbringen.
Hierfür sind über das Gremium der Selbstbestimmung hinaus zeitliche und kräftemäßige Kapazitäten zum „Kümmern“ notwendig.
Auch muss die kontinuierliche und kurzfristige Erreichbarkeit (persönlich oder per Telekommunikation) sichergestellt werden.
Das bedeutet auch, dass die ambulant betreute Wohngemeinschaft durch die gesetzliche Betreuerin oder den gesetzlichen Betreuer / Angehörigen oder eine Beauftragte bzw. einen Beauftragten in der Regel mehrmals wöchentlich aufgesucht wird. Wenn diese zeitlichen Freiräume nicht zur Verfügung stehen, stellt die ambulant betreute Wohngemeinschaft nicht die geeignete Wohnform dar.
Erfahrungswerte zeigen insbesondere, dass hier eine größere räumliche Entfernung ohne eine Vertrauensperson vor Ort hinderlich sein kann.